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   OLG Frankfurt, 22.01.1993 - 20 W 408/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4004
OLG Frankfurt, 22.01.1993 - 20 W 408/91 (https://dejure.org/1993,4004)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.1993 - 20 W 408/91 (https://dejure.org/1993,4004)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 1993 - 20 W 408/91 (https://dejure.org/1993,4004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachlaßspaltung bezüglich in der früheren DDR gelegener Grundstücke bei einem Erbfall vor 1976; Möglichkeit der Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums bei Veränderungen der Umstände nach dem Erbfall; Berücksichtigungsfähigkeit von Umständen nach dem Erbfall bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 613
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18

    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

    So kommt in diesem Zusammenhang als Motivirrtum auch eine Fehlvorstellung des Testierenden bei Errichtung seiner letztwilligen Verfügung über zukünftige - auch nach dem Erbfall liegende (vgl. Senat, Beschluss vom 22.01.1993, Az. 20 W 408/91, zitiert nach juris Tz. 3) - Entwicklungen in Betracht.
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Mithin kann im Rahmen der Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums auch die nach dem Erbfall eintretende Veränderung von Umständen berücksichtigt werden, wenn sie den Erblasser bei Kenntnis zum Zeitpunkt des Todes zu einer anderen Abfassung der letztwilligen Verfügung veranlaßt hätte (KG, KGR 1995, 33 [34]; OLG Frankfurt, OLGR 1993, 101 [102]; OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 613; LG Gießen, FamRZ 1992, 603; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, 2003, § 2078 Rn 11; Palandt/Edenhofer, BGB, 62. Auflage 2003, § 2078 Rn 4; Soergel/Loritz, BGB, 13. Auflage 2003, § 2078 Rn 13; Staudinger/Otte, 13. Auflage 2003, § 2078 Rn 16; sowie: Senat, OLGZ 1969, 290; OLG Karlsruhe, OLGZ 1981, 399 [407] jeweils für die ergänzende Testamentsauslegung).
  • OLG Naumburg, 18.10.1995 - 5 W 76/95

    Erblasserwille und Restitution

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  • KG, 17.11.1994 - 12 U 2775/94

    Auslegung und Anfechtung eines Testamentes eines Erblassers mit Wohnsitz in der

    Ereignisse nach dem Tode des Erblassers können jedoch nicht zu - wiederholbarer - Uminterpretation des Erblasserwillens führen, sofern dies nicht im Testament ausgedrückt ist; so ist die allgemeine Entwicklung der politischen Verhältnisse in der früheren DDR nur dann zu berücksichtigen, wenn dies im Testament so ausdrücklich vorgesehen ist (Palandt/Edenhofer, aaO. Rdnr. 11; OLG Oldenburg, DtZ 1992, 290 f. = MDR 1992, 879; Grunewald, NJW 1991, 1208, 1210) oder wenigstens seinen Ausdruck gefunden hat (OLG Frankfurt DtZ 1993, 216, 217 sowie DtZ 1993, 214 = FamRZ 1993, 613 ).
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